22. Juni 2017

Erweitere Krebsvorsorge

Die gesetzliche Krebsvorsorge umfasst folgende Untersuchungen:

Ab dem 20. Lebensjahr:

Blutdruckmessung
sog. Krebsabstrich (bei grenzwertigen oder krankhaften Befunden werden Sie von uns umgehend benachrichtigt)
eine gynäkologische Tastuntersuchung
Ab dem 30. Lebensjahr:

Zusätzliche Tastuntersuchung der Brust und die Inspektion der Haut der Genitalregion und der Brust
Ab dem 50. Lebensjahr:

Zusätzliche Tastuntersuchung des Enddarms:
ein Test auf verborgenes Blut im Stuhl (immunologischer Stuhltest) jährlich für fünf Jahre, ab dem 56. Lebensjahr zweijährlich, oder eine
Darmspiegelung (die vom Internisten oder Chirurgen in der Regel ambulant durchgeführt wird) alle 10 Jahre